Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle erbrachten Dienstleistungen der Tierberatung FFB zwischen dem Eigentümer des Tieres oder dem Tierhalter, der das Tier in Betreuung gibt, und der Tierberatung FFB im Rahmen des Betreuungsvertrages.
1) Tierbetreuung / Vertragsumfang
1.1) Der in Betreuung gegebene Hund muss sowohl mit anderen Hunden als auch mit Menschen sozialverträglich sein sowie ein Mindestmaß an Grundgehorsam verfügen. Die Aufnahme eines sozial unverträglichen und aggressiven Hundes ist nur nach vorheriger Absprache und intensivem Beratungsgespräch möglich. Der Halter erklärt sich bereits jetzt mit einer möglichen Einzelbetreuung einverstanden und wird über Sicherheitsvorkehrungen (wie z.B. das Tragen eines Maulkorbs) aufgeklärt.
1.2) Zum Zwecke der Überprüfung der Sozialisierung wird vor der Aufnahme ein kostenpflichtiger Probespaziergang sowie ein kostenpflichtiger Probe Tag verlangt.
1.3) Der Tierhalter wird sofort informiert, wenn bei seinem Tier starke physische oder psychische Probleme auftreten oder wenn der Hund während der Betreuung durch die Tierberatung FFB Eingewöhnungsprobleme hat und dadurch nicht nur er sondern auch die anderen zu betreuenden Hunde starkem Stress ausgesetzt sind. Der Hund muss dann ggf. durch den Halter oder eine andere Person abgeholt werden.
1.4) Die Hundebetreuung umfasst das Gassi gehen mit dem Hund von ein bis eineinhalb Stunden pro Gassi gehen. Das Gassi gehen erfolgt an der Leine oder nach vorheriger Absprache im Freilauf, ggf. zusammen mit anderen zu betreuenden Hunden (Rudelhaltung).
1.5) Die Tierberatung FFB informiert den Hundehalter in einem Beratungsgespräch über die Unterbringung und Haltung des Hundes. Eine vorherige Besichtigung der Räumlichkeiten durch den Tierhalter ist erwünscht.
1.6) Der Tierhalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Tier auf eigene Gefahr an die Tierberatung FFB übergeben wird.
1.7) Läufige Hündinnen können grundsätzlich nur an Einzelgassi Runden teilnehmen. Wird die Hündin während der Betreuung läufig, wird der Halter darüber sofort informiert. Die läufige Hündin muss ggf. vom Rudel getrennt gehalten oder vom Halter frühzeitig abgeholt werden. Die Betreuungskosten können nicht erstattet werden. Bei Deckung bzw. Trächtigkeit wird keine Haftung übernommen.
1.8) Intakte Rüden werden nur unter Vorbehalt aufgenommen. Zeigt ein Rüde Problemverhalten, behält sich die Tierberatung FFB das Recht vor, ihn aus der Betreuung auszuschließen. Die Betreuungskosten können nicht erstattet werden. Das gleiche gilt für läufige Hündinnen.
1.9) Das Futter, an welches das Tier gewöhnt ist, muss für die Betreuung im genügenden Umfang vom Besitzer zur Verfügung gestellt werden. Ist dies nicht möglich und muss der Betreuer das Futter bereitstellen, wird dies dem Halter in Rechnung gestellt.
2) Pflichten des Tierbetreuers / Haftung
2.1) Die Tierberatung FFB verpflichtet sich, das Tier art- und verhaltensgerecht zu halten bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz, die Tierschutz-Hundeverordnung sowie deren Nebenbestimmungen zu beachten sowie kein Tier wissentlich Gefahren auszusetzen.
2.2) Im Falle einer Schlüsselübergabe für die Betreuung des Tieres wird diese schriftlich festgehalten. Die Tierberatung FFB haftet nicht für Schäden jeglicher Art, Diebstahl etc. in der Wohnung/Haus des Tierhalters.
2.3) Für Schäden oder Erkrankungen die das Tier während der vereinbarten Zeit der Betreuung sowie während des Hol- und Bring Vorganges erleiden könnte, übernimmt die Tierberatung FFB keine Haftung.
2.4) Der Tierbetreuer schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder grob vorsätzlichen Verletzung herbeigeführt.
2.5) Trotz aller Vorsicht kann es vorkommen, dass ein Hund während eines Spazierganges Nahrungsmittel oder Gegenstände aufnimmt. Die Tierberatung FFB übernimmt für dadurch entstehende gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Kosten für deren Behandlung keine Haftung.
2.6) Für Gegenstände des Hundehalters, die für den Betreuungszeitraum mitgegeben werden, wie Leine, Halsband, Decken, Spielzeug, Körbchen, etc. wird keine Haftung übernommen.
2.7) Sollte das Tier während der Betreuung, des Abhol- oder Bringservice weglaufen, übernimmt die Tierberatung FFB keine Haftung, es sei denn, eine grobfahrlässige Handlung liegt vor.
3) Mitwirkungspflichten des Tierhalters / Abholung
3.1) Der Tierhalter versichert, dass das zu betreuende Tier frei von ansteckenden Krankheiten sowie Parasiten ist und einen ausreichenden Impfschutz nach Empfehlung der ständigen Impfkommission (Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parovirose, ggf. Zwingerhusten) besitzt. Der Impfausweis ist auf Nachfrage vorzulegen.
Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann keine Haftung übernommen werden.
3.2) Sollte der Verdacht auf eine Erkrankung während der Betreuung auftreten, verpflichtet sich der Halter, seinen Hund schnellstmöglich abzuholen, um eine Ansteckung der anderen Tiere zu verhindern. Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Halter die dadurch verursachten Kosten sowie die Behandlung angesteckter Hunde.
3.3) Der Tierhalter versichert ausdrücklich, dass für das zu betreuende Tier eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht. Der Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung ist auf Nachfrage vorzulegen.
3.4) Der Tierhalter versichert, dass sein Tier ordnungsgemäß angemeldet und gechipt ist.
3.5) Der Tierhalter ist dazu verpflichtet, den Tierbetreuer über Verhaltensauffälligkeiten seines Tieres zu informieren (wie Aggressivität, Schreckhaftigkeit, Beißvorfälle, etc.).
Zeigt der Hund starkes Aggressionsverhalten, welches eine Führung unmöglich macht und ist ein weiterer Aufenthalt nach Ansicht der Tierberatung FFB aufgrund dadurch auftretenden Gefährdung nicht mehr vertretbar, ist die Tierberatung FFB dazu berechtigt, die Betreuung oder das Training abzubrechen. Der Besitzer ist verpflichtet seinen Hund abzuholen. Erfolgt dies nicht, ist die Tierberatung dazu berechtigt, das Tier zu separieren und die vertraglichen Leistungen in dem Maße einzuschränken, dass eine Gefährdung von Personen und anderen Hunden ausgeschlossen wird.
3.6) Besonderheiten hinsichtlich der Verpflegung, medizinischen Versorgung, Allergien und des Sozialverhaltens des Tieres sind im Voraus durch den Tierhalter bekannt zu geben. Notwendige Medikamente und Futtermittel sind durch den Halter zur Verfügung zu stellen. Eventuell anfallende Kosten für Medikamente und Futter durch die Tierberatung FFB übernimmt der Tierhalter.
3.7) Sofern das Tier abgeholt und wieder nach Hause gebracht wird, stellt der Tierhalter sicher, dass zu den vereinbarten Zeiten – sofern mit dem Tierhalter nicht anderes vereinbart – eine verfügungsberechtigte Person anwesend ist.
3.8) Der Hundehalter erklärt ausdrücklich, dass er die Risiken einer Beißerei unter Hunden kennt, in Kauf nimmt und die eventuell entstehenden Kosten einer tierärztlichen Behandlung des eigenen Hundes selbst trägt. Gleiches gilt für Katzen, die gemeinsam betreut werden.
3.9) Der Tierhalter willigt ein, dass sein Hund in den Räumlichkeiten der Tierberatung FFB ohne Leine geführt wird.
3.10) Der Tierhalter ist verpflichtet, den Betreuungsvertrag wahrheitsgemäß auszufüllen. Bei wissentlichen oder unwissentlich falschen Angaben haftet allein der Tierhalter für alle daraus resultierenden Schäden und Kosten.
3.11) Öffnungszeiten / Abhol- und Bringzeiten HuTa:
Montag & Mittwoch: 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Dienstag & Donnerstag: 9.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag und Samstag: 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Sonn- und Feiertag: nach Vereinbarung
Mittagsruhe: 12 Uhr bis 13.30 Uhr Auch die Hunde müssen sich zwischendurch erholen und wieder neue Kraft tanken. Daher ist in dieser Zeit leider kein Abholen und Bringen möglich.
Abholen / Bringen vor 7.00 Uhr = 10,00 €
Abholen / Bringen nach 18 Uhr = 10,00 €
Für eventuell anfallende Wartezeiten oder Verspätungen von bis zu 30 Minuten wird eine Vergütung von 10 € berechnet und für eine Verspätung bis zu 60 Minuten 20 €.
Wird der Hund nicht innerhalb einer Stunde nach Schließung abgeholt, behält sich die Tierberatung FFB die kostenpflichtige Unterbringung in einer Hundepension oder einem nahegelegenen Tierheim vor. Die Kosten hierfür trägt der Tierhalter.
4) Tierärztliche Versorgung
4.1) Hält die Tierberatung FFB eine tierärztliche Behandlung für dringend erforderlich, insbesondere bei Verletzungen des Tieres, so willigt der Tierhalter bereits schon jetzt darin ein, dass das Tier namens und im Auftrag des Tierhalters sowie auf dessen Rechnung unverzüglich einem Tierarzt vorgestellt wird.
4.2) Sollte das Tier während der Betreuung versterben, wird versucht den Eigentümer zu erreichen oder eine ihm bekannte, vertraute Person, mit der weitere Schritte besprochen werden können. Schadenersatz kann im Fall des Ablebens des Tieres nicht geleistet werden. Sollte das Tier so schwer erkrankt oder verletzt sein und es keine Aussicht auf Heilung gibt, kann der Tierarzt in Absprache mit der Tierberatung FFB über eine evtl. Euthanasie entscheiden, falls der Besitzer nicht erreichbar sein sollte.
5) Buchung, Stornierung und Aufrechnung
5.1) Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind die anfallenden Betreuungskosten bei Abholen / Bringen des Tieres sofort in bar oder innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung per Überweisung zu zahlen.
Trainings- und Gruppenstunden sind sofort bar oder nach Vereinbarung per Überweisung im Voraus zu zahlen.
Monatsabos sind bis zum 3. Werktag eines Monats in bar oder nach Vereinbarung per Überweisung zu zahlen.
Für eine sichere Platzreservierung ist bei Urlaubsbetreuungen ab 5 Tagen eine Anzahlung von 100,00 € zu entrichten. Erfolgt die Anzahlung nicht innerhalb von 7 Tagen vor Betreuungsbeginn, behält sich die Tierberatung FFB das Recht vor, den Platz bei Bedarf anderweitig zu vergeben.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, behält sich die Tierberatung FFB das Recht vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50 € zu erheben. Für weitere Termine kann die Tierberatung FFB Vorauszahlung verlangen.
5.2) Die zu Beginn vereinbarten Betreuungskosten können abweichen, wenn während der Betreuungszeit ein erheblicher Mehraufwand hinzukommt. Dieser Mehraufwand kann dem Tierhalter im Nachhinein in Rechnung gestellt werden.
5.3) Eine Buchung gilt nur dann als bestätigt, wenn diese durch die Tierberatung FFB ausdrücklich schriftlich oder mündlich rückbestätigt wird. Buchungen können schriftlich (WhatsApp, SMS, E-Mail) oder mündlich (persönlich, telefonisch) erfolgen.
5.4) Die Tierberatung FFB behält sich vor, in dringenden Fällen Termine abzusagen. Diese werden selbstverständlich nicht berechnet oder erstattet.
5.5) Da die Tierberatung FFB nur eine begrenzte Anzahl an Hunden betreuen kann, gelten folgende Stornobedingungen:
Gassi-Service und Trainingsstunden:
- Vereinbarte Termine welche nicht mindestens 24h vorher abgesagt werden, müssen aus organisatorischen Gründen in voller Höhe in Rechnung gestellt werden.
- Vereinbarte Termine, welche nicht innerhalb von 48h storniert werden, müssen 50 % der Kosten in Rechnung gestellt werden.
Halbtags- und Tagesbetreuungen:
- Stornierungen von mindestens einer Woche vor dem 1. Betreuungstag sind kostenfrei. Getätigte Anzahlungen werden selbstverständlich erstattet.
- Bei Stornierungen von weniger als einer Woche vor dem 1. Betreuungstag werden 50 % der Betreuungskosten berechnet.
- Bei Stornierungen am Vortag sowie am Tag der Betreuung wird der volle Betrag fällig.
Urlaubsbetreuungen:
- Stornierungen von mindestens 30 Tagen vor dem 1. Betreuungstag sind kostenfrei. Getätigte Anzahlungen werden selbstverständlich erstattet.
- Bei Stornierungen bis 14 Tage vor dem 1. Betreuungstag werden 50 % der Betreuungskosten berechnet.
- Bei Stornierungen von weniger als 7 Tage vor dem jeweiligen Betreuungsbeginn fallen Stornierungsgebühren in Höhe von 100 % der gesamten Betreuungskosten an.
Bei Nichterscheinen oder Nichtabsagen wird der gebuchte Betreuungstag voll berechnet.
Eine kurzfristige Stornierung seitens des Tierhalters ist dann schadlos möglich, wenn das Tier eine schwerwiegende oder ansteckende Krankheit erleidet bzw. bei Ableben des Tieres.
Die Stornobedingungen gelten ebenfalls für Katzenbetreuungen.
5.6) Wird das Tier früher als zur vereinbarten Zeit abgeholt, können die Betreuungskosten nicht erstattet werden.
6) Datenspeicherung, Datenverwendung
6.1) Die im Betreuungsvertrag angegebenen Daten dienen ausschließlich der Information über das Tier und werden nur zu diesem Zweck verwendet. Eine Weitergabe der Daten durch die Tierberatung FFB erfolgt nicht.
6.2) Der Tierhalter erklärt sein Einverständnis zur Weitergabe seiner erforderlichen personenbezogenen Daten sowie denen des Tieres hinsichtlich einer notwendigen tierärztlichen Behandlung.
7) Film- und Fotoaufnahmen
7.1) Der Tierhalter willigt bereits jetzt ein, dass die Tierberatung FFB Film-/Fotoaufnahmen des Tieres ausschließlich zur Werbung für das eigene Unternehmen verwenden darf.
7.2) Der Tierhalter wird darüber in Kenntnis gesetzt, dass ein externer Hundeplatz / externes Gelände – welches durch die Tierberatung FFB angemietet wird – vom Betreiber videoüberwacht wird. Er willigt bereits jetzt ein, dass die Daten bis Ablauf der gesetzlichen Frist gespeichert werden. Die Tierberatung FFB übernimmt keine Haftung bei Weitergabe von Video- und Fotoaufnahmen Dritter und deren Verwendung.
8) Allgemeine Bedingungen
8.1) Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
8.2) Gerichtsstand ist Fürstenfeldbruck